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Aktuelles, Presse und Termine

Istanbul-Konvention tritt am 1. Februar 2018 in Kraft

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul- Konvention) tritt in Deutschland in Kraft. Die Zentrale Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser fordert die wirksame Umsetzung des Übereinkommens, um Gewalt gegen Frauen endlich nachhaltig zu bekämpfen.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul- Konvention) tritt in Deutschland in Kraft.
Die Zentrale Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser fordert die wirksame Umsetzung des Übereinkommens, um Gewalt gegen Frauen endlich nachhaltig zu bekämpfen.


Die Zentrale Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser (ZIF) begrüßt das heutige Inkrafttreten der Istanbul-Konvention.
Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist eine Pflichtaufgabe des Staates. In Deutschland war bisher jedoch kein abgestimmtes und systematisches Handlungskonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder erkennbar.


Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sieht erstmalig für Deutschland koordinierte und systematische Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf allen Gebieten vor, u.a. Prävention, den wirksamen Schutz und bessere Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder, verbesserte Gesetzgebung, erfolgreiche Strafverfolgung sowie systematische Forschung.


Besonders die Bereitstellung von Schutz und Unterstützung gewaltbetroffener Frauen ist in Deutschland mangelhaft. Es muss sichergestellt sein, dass alle von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder jederzeit kostenlose Zuflucht und unbürokratische, bedarfsgerechte Hilfe in einem Frauenhaus ihrer Wahl finden können. Dazu gehören insbesondere auch Frauen mit Behinderungen und Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus. Deshalb fordern die ZIF seit langem die Abkehr vom Modell der Einzelfallfinanzierung und stattdessen, zusammen mit der CEDAW-Allianz und dem Deutschen Frauenrat, eine bundeseinheitliche, einzelfallunabhängige und bedarfsgerechte Finanzierung von Frauenhäusern.


„Um die Maßnahmen der Istanbul- Konvention tatsächlich umzusetzen, sind erhebliche Anstrengungen seitens der Bundesregierung erforderlich“, so Britta Schlichting von der ZIF.
Die Autonomen Frauenhäuser und die ZIF arbeiten schon jetzt erfolgreich mit den Akteur*innen anderer NGOs an der konkreten Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Die ZIF wird sich mit ihrer Expertise an der Entwicklung eines koordinierten und systematischen Handlungskonzepts beteiligen.