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Aktuelles, Presse und Termine

Stand: 16.04.2021 06:14 Uhr

Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt durch den Partner. Und auch jetzt in der Corona-Pandemie können die eigenen vier Wände, die gerade den besten Schutz vor dem Virus bieten, ein gefährlicher Ort sein. Nun gibt es erstmals Zahlen aus den Frauenhäusern in Hamburg für das vergangene Corona-Jahr.

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16.04.2021 | 19:30 Uhr 5 Min | Verfügbar bis 22.04.2021

Trotz weniger Hilfesuchenden hat die Gewalt in Partnerschaften im Corona-Jahr 2020 nicht abgenommen, meint Anika Ziemba von den Hamburger Frauenhäuser

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Die Synchronisierung von Gewaltschutz und Kindschaftsrecht ist nach wie vor weder im Recht noch in der Praxis gelungen.

Gewalttaten gegen Frauen und Kinder werden bei Kindschaftsrechtsverfahren gegenüber der gewalttätigen Person nicht in den Vordergrund gerückt. Wissenschaft, Literatur und Fachpraxis haben das Dilemma der fehlenden Synchronisation von gewaltschützenden Maßnahmen und der Regelungen zum Umgang deutlich und fundiert beschrieben.[1] Noch immer wird jedoch dem Umgangsrecht des Vaters der Vorzug vor dem Gewaltschutz von Mutter und Kind gegeben. Die vorangegangene oder weiterwirkende Gewalt findet keine Berücksichtigung.

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Drei Jahre nach in Kraft treten der Istanbul- Konvention in Deutschland gibt es nach wie vor große Lücken und ein effektiver Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern ist nach wie vor nicht gewährleistet.

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Istanbul-Konvention vollständig umsetzen –

Anforderungen an die Finanzierung von Frauenhäusern

 

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Femizide sind keine dramatischen Einzelfälle, wie sie medial noch zu häufig dargestellt werden. Sie haben System und sind Produkt eines gesellschaftlichen Ganzen. Mit Femizid ist die vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen tradierte und normative Rollenvorstellungen gemeint. Frauen, die selbstbestimmt über ihr Leben, ihren Körper und ihre Sexualität entscheiden wollen, werden von denen, die dies nicht dulden, gewaltvoll bestraft.

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