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Pressemitteilungen und Pressespiegel

#Keine mehr // Wir trauern um Juliet H.

Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter, und jede vierte Frau in Deutschland erlebt in ihrem Leben mindestens einmal sexualisierte oder physische Gewalt. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Vergewaltigung, häusliche Gewalt oder letztlich die Ermordung von Frauen sind Formen dieser Gewalt. Um diese Morde an Frauen als solche benennen zu können, sprechen wir von Feminiziden: die Ermordung von Frauen wegen ihres Frauseins. Konkret ist damit die vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen tradierte und normative Rollenvorstellungen gemeint.

 

Frauen, die selbstbestimmt über ihr Leben, ihren Körper und ihre Sexualität entscheiden wollen, werden in diesem Sinne von denen, die dieses Aufbegehren nicht dulden, gewaltvoll bestraft1. Feminizide sind daher keine dramatischen Einzelfälle, zu welchen sie von Medien degradiert werden. Sie haben System und sind Produkt eines gesellschaftlichen Ganzen. Im Zuge dieser gesellschaftlichen Verkennung als vereinzelte Tragödien werden die Frauen zu Schuldigen an ihren eigenen Schicksalen. Nicht die Täter, vornehmlich Männer, werden als Täter benannt; stattdessen werden die Biografie und das konkrete Verhalten der Frau herangezogen, um die Übergriffe zu begründen und letztlich zu rechtfertigen. Diese Täter-Opfer-Umkehr findet nicht nur Eingang in die mediale Verarbeitung von Feminiziden. Wie aus Studien hervorgeht, waltet auch vor Gericht häufig aufgrund des Fokussierens auf das Verhalten des weiblichen Opfers ein systematisches Nachsehen mit den angeklagten Tätern2. Statt Feminizide als das anzuerkennen, was sie sind, werden sie in diesem Zuge zumeist unter dem weniger schwerwiegenden Tatvorwurf ‚Totschlag‘ verhandelt.

Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 123 Frauen von ihrem (Ex-)Partner umgebracht. Sieben dieser Feminizide wurden in Hamburg von männlichen (Ex-)Partnern verübt.

Bei einem dieser Morde handelte es sich um den an Juliet H. Bereits im Juli 2017 suchte Juliet H. zusammen mit ihren Kindern Schutz vor dem mutmaßlichen Täter in einem Hamburger Frauenhaus. Trotz der bekannten Gewalttätigkeit des Vaters konnte dieser weiterhin Kontakt zu den Kindern haben. Im September 2017 lockte der Ex-Partner Juliet H. mit ihrem Sohn in die ehemals gemeinsame Wohnung und malträtierte sie bis zur Bewusstlosigkeit mit Schlägen, Würgen und einem Elektrotaser. Nur weil der Sohn die Nachbarn alarmierte, konnte der versuchte Mord verhindert werden. Der Ex-Partner ist für diese Tat bis heute nicht verurteilt worden. Kurz nach dem versuchten Mord im September 2017 lauerte er einem der Kinder in der Nähe des Frauenhauses auf, weswegen die Familie in ein anderes Frauenhaus flüchten musste.

Im Mai 2018 zog Juliet H. mit ihren Kindern zurück nach Hamburg in eine eigene Wohnung, um dort ein selbstbestimmtes Leben frei von Gewalt zu führen. Am 5. Dezember 2018 wurde die 42-jährige Frau durch Stich- und Kopfverletzungen getötet und von ihrem 11-jährigen Sohn in der eigenen Wohnung aufgefunden.

Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Totschlags erhoben, nicht wegen Mordes. Es heißt, da er in der Vergangenheit ihr gegenüber bereits gewalttätig gewesen ist, hätte sie davon ausgehen können, dass er sie erneut angreifen würde. Damit seien die Voraussetzungen zu einer Anklage wegen Mordes nicht gegeben. Juliets Exmann hat ein Messer eingepackt und ist zu der Wohnung seiner Exfrau gefahren, um sie dort zu töten. Der Staat nennt das Totschlag, wir nennen es Mord.

Wir trauern um Juliet. Juliet ist kein Einzelfall.

Wir fordern daher:

# KEINE MEHR!

Feminizide müssen als Feminizide anerkannt werden!

Statt weiblichen Opfern per se eine Teilschuld an der Gewalttat zuzuschreiben, müssen Täter und ihr gewaltvolles Agieren in den Mittelpunkt gerückt werden!

Umgangsrecht muss immer in Abhängigkeit von der Unversehrtheit der Mutter überprüft werden!

Patriarchat und damit die Grundlage von Gewalt gegen Frauen abschaffen!

 

Wir werden diesen Prozess begleiten. Entweder im Saal oder mit einer Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude.

Über angemeldete Veranstaltungen informieren wir laufend auf unserer Website: www.hamburgerfrauenhaeuser.de/infos/

Verhandlungstermine:

Die Hauptverhandlung findet im Strafjustizgebäude, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg in Saal 237 statt.

  • Dienstag, 21.05.2019 09:15 bis 09:45 Uhr
  • Freitag,24.05.2019 09:15 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag, 13.06.2019 09:15 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag, 18.06.2019 09:15 bis 16:00 Uhr
  • Freitag, 21.06.2019 09:15 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag, 25.06.2019 09:15 bis 16:00 Uhr
  • Freitag, 28.06.2019 09:15 bis 09:45 Uhr
  • Montag, 22.07.2019 11:00 bis 11:30 Uhr
  • Montag, 29.07.2019 09:15 bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch, 31.07.2019 09:15 bis 16:00 Uhr.

Autonome Frauenhäuser & 24/7 Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser

 

1 Russell, Diana and Roberta Harmes (2006). Feminicidio: Una Perspectiva Global. Mexico City: Centro de Investigaciones Interdisciplinarias en Ciencias y Humanidades of the National Autonomous University of Mexico, p. 74.

2 Temme, Gaby und Künzel, Christine (2014). Hat Strafrecht ein Geschlecht? Zur Deutung und Bedeutung der Kategorie Geschlecht in strafrechtlichen Diskursen vom 18. Jahrhundert bis heute. Bielefeld: transcript Verlag.