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Neuigkeiten

Wir sind traurig und wütend!

 

Wir mussten erfahren, dass es im September zu einem erneuten Femizid gekommen ist.

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Hamburg. Am 15.08.2021 feiert die Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser, die „24/7“, ihr 5-jähriges Bestehen. Als zentrale Schnittstelle zwischen von Gewalt betroffenen oder bedrohten Frauen und den Frauenhäusern in Hamburg und Umgebung soll sie die Aufnahme und Vermittlung von Frauen in Frauenhäuser erleichtern. Die „24/7“ ist 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen der Woche erreichbar. Ein zentrales Leitbild der Arbeit der „24/7“ ist die Parteilichkeit mit den Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind.

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Anlässlich der Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) finden im Rahmen des Aktionsmonats #frauenhausfinanzierung zwischen 23.5 und 23.6.2021 bundesweit Aktionen mit Hinweis auf die Forderungen der Autonomen Frauenhäuser zur Frauenhausfinanzierung statt.

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Die Synchronisierung von Gewaltschutz und Kindschaftsrecht ist nach wie vor weder im Recht noch in der Praxis gelungen.

Gewalttaten gegen Frauen und Kinder werden bei Kindschaftsrechtsverfahren gegenüber der gewalttätigen Person nicht in den Vordergrund gerückt. Wissenschaft, Literatur und Fachpraxis haben das Dilemma der fehlenden Synchronisation von gewaltschützenden Maßnahmen und der Regelungen zum Umgang deutlich und fundiert beschrieben.[1] Noch immer wird jedoch dem Umgangsrecht des Vaters der Vorzug vor dem Gewaltschutz von Mutter und Kind gegeben. Die vorangegangene oder weiterwirkende Gewalt findet keine Berücksichtigung.

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Drei Jahre nach in Kraft treten der Istanbul- Konvention in Deutschland gibt es nach wie vor große Lücken und ein effektiver Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern ist nach wie vor nicht gewährleistet.

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Istanbul-Konvention vollständig umsetzen –

Anforderungen an die Finanzierung von Frauenhäusern

 

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