Direkt zum Inhalt springen
Direkt zur Seiten-Navigation

ZIF: Presseerklärung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen 2018

Pressemitteilung zum

Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, 25. November 2018

Am 20.11.2018 stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt 2017 vor. Demnach waren 113.965 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Insgesamt 147 Frauen wurden durch ihren (Ex-)Partner getötet.

Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

Pressemitteilung zum

Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, 25. November 2018

Am 20.11.2018 stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt 2017 vor. Demnach waren 113.965 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Insgesamt 147 Frauen wurden durch ihren (Ex-)Partner getötet.

Diese Zahlen machen deutlich, dass die Bereitstellung von Schutz, Beratungsangeboten und Unterstützung gewaltbetroffener Frauen in Deutschland mangelhaft ist. Dabei ist es laut Grundgesetz eine Pflichtaufgabe des Staates, seine Bürger*innen vor Gewalt zu schützen und entsprechende Unterstützungsangebote zur Verfügung zu stellen1. Damit haben jede Frau und jedes Kind bereits jetzt einen grundgesetzlich garantierten Rechtsanspruch auf staatlichen Schutz vor Gewalt und die entsprechende Unterstützung. Aus diesem Grund geht die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser nicht davon aus, dass der aktuell geforderte individuelle Rechtsanspruch eine Verbesserung der Situation gewaltbetroffener Frauen und Kinder bringen würde. Vielmehr sehen wir darin die Gefahr des Ausschlusses bestimmter Personengruppen und konzentrieren uns daher auf die Forderung eines abgestimmten und systematischen Handlungskonzepts sowie einer bundeseinheitlichen und einzelfallunabhängigen Finanzierung des Hilfesystems.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul- Konvention) ist nun seit Februar 2018 in Kraft, koordinierte und systematische Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sind jedoch noch nicht umgesetzt. Dies betrifft u.a. Prävention, verbesserte Gesetzgebung, erfolgreiche Strafverfolgung sowie systematische Forschung. Es muss sichergestellt sein, dass alle von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder jederzeit kostenlose Zuflucht und unbürokratische, bedarfsgerechte Hilfe in einem Frauenhaus ihrer Wahl finden können. Dazu gehören insbesondere auch Frauen mit Behinderungen und Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus. Viele Frauen sind nach wie vor vom Zugang zum Hilfesystem ausgeschlossen.

Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser begrüßt das Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen der Bundesregierung, in dem abgestimmte Gegenmaßnahmen erarbeitet werden sollen. Klar ist, dass die Maßnahmen der Istanbul- Konvention nur dann wirksam umgesetzt werden können, wenn die unterschiedlichen Ministerien und Behörden auf Bundes- und Landesebene eng zusammenarbeiten. Zudem muss die Beteiligung der NGOs so gestaltet werden, dass diese wirksamen Einfluss auf die Entwicklung von

Strategien und Einzelmaßnahmen nehmen kann. Zentrale Anforderung an die Beteiligung der NGOs ist, dass hierfür ausreichende finanzielle und sonstige Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Pressekontakt: Britta Schlichting / Sylvia Haller Tel: 0621-16853705 Email: zif-frauen(at)gmx.de

 

P3, 7 in 68161 Mannheim Tel: 0621-16853705 e-mail: zif-frauen@gmx.de www.autonome-frauenhaeuser-zif.de