Konkret bedeutet das nach wie vor:
- Schutzsuchende Frauen und ihre Kinder müssen abgewiesen werden, wenn sie keinen Sozialleistungsanspruch haben und sich den Schutz in einem Frauenhaus nicht leisten können
- Die Aufnahme von Frauen und Kindern mit Behinderung scheitert an mangelnder Barrierefreiheit in den Frauenhäusern
- Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus müssen sich zwischen der Gewalt ihres Partners und der strukturellen Gewalt aufenthaltsgefährdender Gesetze nach Einzug in ein Frauenhaus entscheiden
- Es fehlen rund 14.000 Frauenhausplätze für Frauen und ihre Kinder – auf jede Frau, die in einem Frauenhaus aufgenommen wird, kommen 2,4 Frauen, die abgewiesen werden müssen
- Kinder, die in einem gewaltvollen Zuhause aufwachsen, werden durch diese Lücken im Gewaltschutz im Stich gelassen
- Die Anzahl von Femiziden steigt – im letzten Jahr wurden 155 Frauen von ihren (Ex-) Partnern ermordet
So kann es nicht weitergehen. Die Versprechung des Koalitionsvertrags verkommt zur leeren Worthülse: „Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern (…) und verbindliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen. Wir bauen das Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht aus. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung“.
Auch nach dem Aus der Ampelregierung muss der Schutz von Frauen, Kindern und queeren Personen vor patriarchaler Gewalt an oberster Stelle stehen. Ein gutes Gewalthilfegesetz würde bedeuten,
- dass es wirklich alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder wirksam schützt
- dass es dazu eine einzelfallunabhängige Finanzierung von Schutz und Unterstützung vorsieht
- dass die Regierung dafür ausreichende Finanzmittel des Bundes zur Verfügung stellt.
Ein so ausgestaltetes gutes Gewalthilfegesetz muss jetzt Teil der unaufschiebbaren Gesetzesvorhaben sein, die noch in der Restregierungszeit umgesetzt werden sollen! Fehlt für die Umsetzung eines guten Gewalthilfegesetzes in dieser Legislaturperiode der politische Wille, muss es zwingender Bestandteil des nächsten Koalitionsvertrages werden.
Britta Schlichting von der ZIF: „Mit unserer Online-Petition „Geld oder Leben. Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben1“ machen wir gegenüber der Bundesregierung gemeinsam mit prominenten Erstunterzeichnenden, über 40 beteiligten Organisationen und mittlerweile über 26.000 Unterschriften deutlich: Gewalt gegen Frauen geht uns alle an.“
Sylvia Haller von der ZIF ergänzt: „Die Realisierung eines guten Gewalthilfegesetzes und somit Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder ist jetzt möglich. Diese Regierung kann die historische Chance nutzen oder verstreichen lassen, es liegt in der Hand jedes einzelnen Abgeordneten, der verbliebenen Minister*innen und des Kanzlers.“
Übernehmen auch Sie als Medienvertreter*innen Verantwortung und tragen Sie Ihren Teil zu einem wirksamen Gewaltschutz bei, indem Sie über die aktuelle Situation gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder, über unsere Forderungen und über unsere Petition „Geld oder Leben“ innn.it/geldoderleben berichten.
PM als PDF
Pressekontakt:
Britta Schlichting / Sylvia Haller
Tel: 0621-16853705 mobil: 0176-70209612
Email: info@zif-frauenhaeuser.de