Dramatische Unterversorgung in Hamburg
Die Realität in Hamburg ist dramatisch: Während das neue Gesetz ausreichend Plätze vorsieht und die Istanbul-Konvention klare Standards definiert, hinkt Hamburg weit hinterher. Statt der nach Istanbul-Konvention erforderlichen rund 500 Schutzplätze stehen in Hamburg lediglich etwa 260 Plätze zur Verfügung – Hamburg verfügt damit nur über rund die Hälfte der erforderlichen Mindestkapazität.
Diese gravierende Lücke wird täglich spürbar: Die Hamburger Frauenhäuser sind dauerhaft voll oder überbelegt. Schutzsuchende Frauen müssen Hamburg gegen ihren Willen verlassen und in anderen Bundesländern untergebracht werden. Gleichzeitig können wir kaum Frauen aus anderen Bundesländern aufnehmen, die in Hamburg Schutz suchen. (Obwohl die anderen Bundesländer hohe Zahlen von Frauen aus Hamburg aufnehmen)
"Immer wieder müssen wir Frauen in akuter Gefahr vertrösten oder sie hunderte Kilometer weit wegschicken, obwohl sie hier in Hamburg ihr soziales Umfeld haben", sagt Elise Schultz, Mitarbeiterin der 24-7 Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser. "Das bedeutet für die betroffenen Frauen und ihre Kinder zusätzliche Belastungen in einer ohnehin schon schwierigen Situation."
Rechtsanspruch ab 2032 – Es fehlen weit über 200 Schutzplätze
Ab 2032 tritt der gesetzliche Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt in Kraft. Doch ob und wie die notwendigen zusätzlichen Frauenhausplätze geschaffen werden sollen, ist derzeit vollkommen unklar.
"Hamburg kann nicht einfach die Augen vor dem offensichtlichen Bedarf verschließen. Es braucht mehr Schutzplätze in Hamburg. Die Zeit läuft ab, und jeder Tag ohne Plan bedeutet, dass mehr Frauen und Kinder ohne den Schutz bleiben, der ihnen rechtlich zusteht.", kritisiert Nicole Grieße, Mitarbeitende des 5. Hamburger Frauenhauses.
Wir fordern von der Hamburger Politik:
- Einen konkreten Zeitplan zur Schaffung der fehlenden Schutzplätze (Der Bedarf ist durch den Grevio-Bericht erfasst.)
- Eine ausreichende Personalausstattung entsprechend des 3-Säulenmodells der autonomen Frauenhäuser
https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/wp-content/uploads/2020/06/2019-07-Das-3-Sa%CC%88ulen-Modell-zur-Frauenhausfinanzierung-FIN.pdf - Umfassende Sanierung der bestehenden Frauenhäuser
- Barrierefreie Umgestaltung aller Schutzeinrichtungen
- Modernisierung der Ausstattung und Infrastruktur der Frauenhäuser
- Transparenz über die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
Gewaltschutz rettet Leben. Hamburg darf nicht länger wegschauen, während Frauen und Kinder aufgrund fehlender Plätze nicht den Schutz erhalten, den sie dringend benötigen.
Autonome Frauenhäuser Hamburg & 24/7 – Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser
[Frauen helfen Frauen e.V. ; 2. Hamburger Frauenhaus e.V.; 4. Hamburger Frauenhaus e.V; 5. Hamburger Frauenhaus e.V. ]