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Gewalt ist jetzt Realität – Schutz muss jetzt Realität werden!

Das Gewalthilfegesetz sollte ein Meilenstein im Gewaltschutz werden, doch bisher schützt es gewaltbetroffene Frauen nicht. Aktuell wirkt es sich sogar negativ auf die Finanzierung von Frauenhäusern aus. Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser fordern zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen Bund und Bundesländer auf, Verantwortung zu übernehmen.

BERLIN, 21.11.2025 - Das Gewalthilfegesetz sollte gewaltbetroffenen Frauen leichteren Zugang zu Schutz garantieren. Doch bis das Gesetz 2032 vollständig in Kraft tritt, scheint sich die Situation zu verschlechtern: Es gibt Hinweise, dass sich verschiedene Bundesländer aus der Finanzierung der Frauenhäuser zurückziehen werden. Im Land Berlin wurden bereits Kürzungen für die Finanzierung der Frauenhäuser ausgesprochen. Das hat fatale Auswirkungen für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Personen, die Mitarbeitenden und die Vereine. Anstatt der Umsetzung der Istanbul-Konvention und realer Bedarfe von Gewaltbetroffenen beobachten die Frauenhäuser gerade Verzögerungspolitik.

Die Bundesländer sind bis Ende 2026 dazu verpflichtet, Bedarfsanalysen für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in die Landesausführungsgesetze durchzuführen. Ab 2027 sollen die Bundesländer jährlich mind. 112 Mio. Euro für den Ausbau von Frauenhausplätzen erhalten. Die Finanzierung steigt bis zum Jahr 2036 auf jährlich 306,5 Mio. Bis 2032 soll die Zahl der Schutzplätze dem Bedarf entsprechen. Doch Frauenhausplätze fehlen schon jetzt und bürokratische Hürden bringen von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Personen weiterhin in Lebensgefahr.  

„Während Mitarbeitende von Frauenhäusern gefordert sind an Bedarfsanalysen teilzunehmen und über Kürzungen zu beraten, müssen sie Frauen und Kinder abweisen. Dabei fehlt ihnen die Zeit für Beratung und Unterstützung“, sagt Esther Bierbaum von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF), „Die Bundesländer dürfen sich nicht in endlosen Bedarfsanalysen verlieren. Sie müssen sofort handeln und jetzt dafür sorgen, dass Schutzplätze geschaffen werden.“

Die Gefahr, die sich durch Wohnsitzauflagen und eheabhängiges Aufenthaltsrecht für geflüchtete Frauen und ihre Kinder ergibt und die von gewalttätigen Vätern ausgeht, die von Familiengerichten Umgang mit ihren Kindern zugesprochen bekommen, wurde bereits 2022 vom unabhängigen Expert*innengremium des Europarats GREVIO angeprangert. Ohne finanziellen Mehraufwand könnten diese Gefahren durch lange geforderte Gesetzesreformen aufgehoben werden.

„Die Realität zu ignorieren und Leben von Frauen, FLINTA* und Kindern nicht zu priorisieren ist politisches Versagen von Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen“, so Esther Bierbaum weiter.

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und FLINTA* ist kein individuelles Problem. Sie ist Ausdruck patriarchaler Machtstrukturen, die durch staatliche Untätigkeit vertieft werden.

Deswegen fordert die ZIF:
•    Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ohne finanzielle Kürzungen der Frauenhäuser 
•    Einbeziehung der Expertise von Mitarbeitenden aus der Fachpraxis in die lokale Umseztung des Gewalthilfegesetzes
•    Ausbau barrierefreier Frauenhäuser und Beratungsstellen
•    Schutz für alle gewaltbetroffenen Frauen, FLINTA*– unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus, Behinderung oder Einkommen

Aufruf zur Aktion:
Um die Wut und den Widerstand gegen die fehlenden politischen Handlungen sichtbar zu machen, sind alle aufgerufen, sich am 25. November 2025 Demonstrationen und Aktionen in ihren Städten anzuschließen. 
Die ZIF geht gemeinsam mit dem „Keine* Mehr“-Bündnis am 25. November 2025 um 18:00 auf die Straße. 
Ort: Justizministerium, Anton-Wilhelm-Amo-Str. 37, 10117 Berlin.

 

Pressekontakt: 
Nadine Weber, Esther Bierbaum (ZIF)  
info@zif-frauenhaeuser.de
Telefon: 0176-70209612