BERLIN, 2. März 2026 – Mit der Dunkelfeldstudie LeSuBiA wird einmal mehr verdeutlicht, dass Frauen und Queers sich nicht auf den Staat verlassen können, wenn es um wirksamen Schutz gegen Gewalt geht. Nicht einmal zehn Prozent der erlebten Gewalt werden angezeigt. Während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt diese Studie vorstellt, lobt er die eigene Politik. Demnach seien Maßnahmen wie die Fußfessel oder Strafverschärfungen beim Einsatz von K.O.-Tropfen ein Weg in die richtige Richtung.
Nadine Weber von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser sieht das kritisch: „Diese Einzelmaßnahmen machen den Anschein, dass sich etwas tut. Wenn aber über 90 Prozent der Gewalt nicht einmal angezeigt wird, dann erreichen diese Maßnahmen nur sehr wenige Personen. In den meisten Fällen wollen die Frauen doch nur, dass ihr Partner nicht mehr gewalttätig ist.“
Die Erfahrung aus den Frauenhäusern zeigt immer wieder, dass Gewaltbetroffene vor allem Strukturen brauchen, die ihre Erfahrungen nicht anzweifelt und in denen sie schnell Zuflucht finden können. Das Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Schritt, um das bundesweite Netz von Frauenhäusern zu verdichten und die über 12.000 fehlenden Plätze aufzustocken. Doch das allein reicht nicht: Gewalt darf gar nicht erst passieren. Dafür braucht es einen grundlegenden gesellschaftlichen Wandel, der nur durch frühe Prävention in Schulen und Kitas, Täterarbeit mit Gewaltausübenden und verpflichtende Fortbildungen für Justiz und Polizei gelingen kann.
Frauen, ihre Kinder und TIN*-Personen brauchen ein System, dass sie vor patriarchaler Gewalt schützt. Frauenhausmitarbeitende beobachten jedoch ein System der Verantwortungsverschiebung, Misstrauen gegenüber Betroffenen, Fahrlässigkeit und fehlende fachliche Expertise in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren oder: ein System was Gewalt und Feminizide erst möglich macht.
„Wir erhalten jährlich im Herbst die Lagebilder zu angezeigter sogenannter häuslicher Gewalt des BKA, nun haben wir auch einen Einblick in das Dunkelfeld. Doch das Wissen über das Ausmaß der Gewalt war bereits vorher da. Die Fachpraxis und Gewaltbetroffene selbst warnen seit Jahrzehnten vor den Folgen für ihr Leben, die Demokratie und Gleichstellung. Wie viele Studien braucht es noch, bis die Politik Haltung zeigt und tatsächlich die Beendigung von Gewalt angeht?“ fragt Esther Bierbaum von der ZIF.
Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifische Gewalt muss endlich skandalisiert und beendet werden. Deswegen fordern die Autonomen Frauenhäuser:
Die Bundesregierung muss eine Gesamtstrategie zur Beendigung von Gewalt entwerfen, die alle Bereiche betrifft und patriarchale Strukturen abbaut: in Gesetzen, in den ausführenden Behörden, in Justiz und der Zivilbevölkerung. Prävention ist die Basis für eine gewaltfreie Gesellschaft.
Länder und Kommunen müssen nun das Gewalthilfegesetz umsetzen: Es braucht einen schnellen Ausbau der bestehenden Unterstützungsstrukturen, Zugang zu Schutz jederzeit. Fachexpertise aus der Zivilgesellschaft muss in die Umsetzung einfließen.
Zivilgesellschaft, Polizei, Justiz und Behörden müssen Solidarität zeigen: Gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern und von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen muss zugehört und geglaubt werden.