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ZIF: Istanbul- Konvention umsetzen!

Drei Jahre nach in Kraft treten der Istanbul- Konvention in Deutschland gibt es nach wie vor große Lücken und ein effektiver Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern ist nach wie vor nicht gewährleistet.

Istanbul- Konvention umsetzen!

 

Wahljahr 2021 – es gibt viel zu tun

 

Unsere Kernanliegen zur Umsetzung der Istanbul- Konvention in Deutschland sind:

 

  • Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Alle Frauen und Mädchen müssen vor allen Formen von Gewalt geschützt werden. (Artikel 1,3 IK)
  • Gewaltschutz braucht eine ressortübergreifende Gesamtstrategie. (Artikel 7)
  • Alle Gewaltschutz-Maßnahmen müssen ineinandergreifen. Dafür muss eine staatliche Koordinierungsstelle eingerichtet werden. (Artikel 10)
  • Gewaltschutz braucht kontinuierliche Datenerhebung und gendersensible Forschung. (Artikel 11)
  • Gewaltschutz braucht ein umfassendes, intersektional ausgerichtetes Gesamtkonzept zur Prävention geschlechtsbezogener Gewalt. (Artikel 12)
  • Alle Berufsgruppen, die mit Betroffenen und Tätern in Kontakt kommen, müssen zu Gewaltschutz umfassend aus- und weitergebildet werden. (Artikel 15)
  • Gewaltschutz braucht mehr Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Fachberatungsstellen, die bedarfsgerecht finanziert werden. (Artikel 8,22,23)
  • Gewaltschutz muss Vorrang vor Umgangsrecht haben. (Artikel 31)
  • Gewaltschutz braucht effektiven Rechtszugang für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. (Artikel 49-58)
  • Der Vorbehalt der Bundesregierung gegen eheunabhängige Aufenthaltstitel (Artikel 59) muss zurückgenommen werden, damit alle Frauen und Mädchen vor Gewalt geschützt werden.

 

Die genannten Defizite sind bekannt und erfordern ein konsequentes, nachhaltiges politisches Handeln.

 

Der Alternativbericht des Bündnis Istanbul- Konvention (www.buendnis-istanbul-konvention.de) liefert eine differenzierte Analyse der dringend notwendigen Schritte bei der Umsetzung der rechtlich bindenden Konvention. Anders als der Staatenbericht der Bundesregierung vom September 2020 weist der Bericht des Bündnisses auf die noch immer vorhandenen Lücken im Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt hin und formuliert detaillierte Empfehlungen.

 

 

Mannheim, 25.03.2021

 

Pressekontakt: Britta Schlichting / Sylvia Haller

Tel: 0621-16853705 Mobil: 0176-70209612

Email: info(at)zif-frauenhaeuser.de

 

PDF ZIF Istanbulkonvention