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Aktuelles, Presse und Termine

 

Hamburg. Am 15.08.2021 feiert die Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser, die „24/7“, ihr 5-jähriges Bestehen. Als zentrale Schnittstelle zwischen von Gewalt betroffenen oder bedrohten Frauen und den Frauenhäusern in Hamburg und Umgebung soll sie die Aufnahme und Vermittlung von Frauen in Frauenhäuser erleichtern. Die „24/7“ ist 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen der Woche erreichbar. Ein zentrales Leitbild der Arbeit der „24/7“ ist die Parteilichkeit mit den Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind.

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Anlässlich der Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) finden im Rahmen des Aktionsmonats #frauenhausfinanzierung zwischen 23.5 und 23.6.2021 bundesweit Aktionen mit Hinweis auf die Forderungen der Autonomen Frauenhäuser zur Frauenhausfinanzierung statt.

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Sendung: Hamburg Journal | 16.04.2021 | 19:30 Uhr 4 Min | Verfügbar bis 16.10.2021

Kontaktbeschränkungen sowie die zeitweise Schließung von Schulen und Kitas erschwert den Betroffenen sich Hilfe zu holen.

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Stand: 16.04.2021 06:14 Uhr

Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt durch den Partner. Und auch jetzt in der Corona-Pandemie können die eigenen vier Wände, die gerade den besten Schutz vor dem Virus bieten, ein gefährlicher Ort sein. Nun gibt es erstmals Zahlen aus den Frauenhäusern in Hamburg für das vergangene Corona-Jahr.

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16.04.2021 | 19:30 Uhr 5 Min | Verfügbar bis 22.04.2021

Trotz weniger Hilfesuchenden hat die Gewalt in Partnerschaften im Corona-Jahr 2020 nicht abgenommen, meint Anika Ziemba von den Hamburger Frauenhäuser

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Die Synchronisierung von Gewaltschutz und Kindschaftsrecht ist nach wie vor weder im Recht noch in der Praxis gelungen.

Gewalttaten gegen Frauen und Kinder werden bei Kindschaftsrechtsverfahren gegenüber der gewalttätigen Person nicht in den Vordergrund gerückt. Wissenschaft, Literatur und Fachpraxis haben das Dilemma der fehlenden Synchronisation von gewaltschützenden Maßnahmen und der Regelungen zum Umgang deutlich und fundiert beschrieben.[1] Noch immer wird jedoch dem Umgangsrecht des Vaters der Vorzug vor dem Gewaltschutz von Mutter und Kind gegeben. Die vorangegangene oder weiterwirkende Gewalt findet keine Berücksichtigung.

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