Am Freitag, den 15.02.2019 findet die Gerichtsverhandlung statt, in der entschieden wird ob sich Kersten Artus durch die Nennung des Namens eines fanatischen Abtreibungsgegners in der Öffentlichkeit strafbar gemacht hat. Im Prozess um die Nennung des Abtreibungsgegners hat BuzzFeed gewonnen. Das Landgericht Düsseldorf, „dass die Namensnennung nicht das Persönlichkeitsrecht […] verletze, insbesondere nicht dessen Recht auf Anonymität. In der Abwägung überwiege das öffentliche Informationsinteresse.“ (https://www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/buzzfeed-news-yannic-hendricks-gericht-219a)
Allerdings fällen die Landgerichte unabhängig voneinander ihre Entscheidungen, weswegen der Ausgang des…
Weiterlesen