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Neuigkeiten

Am 23.12.19 wurde in Hamburg das neue Polizeigesetz eingeführt. Bis auf zwei Demonstrationen und einige wenige Veranstaltungen fand dies in der öffentlichen Wahrnehmung und in der Presse kaum Beachtung, obwohl dadurch die Befugnisse der Polizei enorm ausgeweitet wurden. Dieses Statement soll der Anfang zu einer weiteren Auseinandersetzung sein.

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Wir begrüßen die vom Bund bereitgestellte Summe im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in den kommenden vier Jahren. Das ist ein wichtiger Baustein für den Gewaltschutz von Frauen und Kindern in Deutschland. Mit diesen Mitteln können vor Ort Frauenhäuser barrierearm ausgebaut und neue räumliche Kapazitäten geschaffen werden. Die dringend erforderliche Neuregelung zur Finanzierung des Frauenhausaufenthaltes ist bisher jedoch kein Bestandteil des Bundesprogramms.

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Am o.g. Fachtag nahmen 240 Personen aus ganz Deutschland teil Vertreten waren Mitarbeiter*innen aus Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, Jugendämtern, kommunalen Gleichstellungsbüros, bundesweiten Vernetzungsstellen, Täterberatungsstellen, Polizeipräsidien, Wissenschaft & Lehre, sowie Jurist*innen.

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Femizid – Mord an einer Frau, weil sie eine Frau ist

 

Femizide sind keine dramatischen Einzelfälle, wie sie medial noch zu häufig dargestellt werden. Sie haben System und sind Produkt eines gesellschaftlichen Ganzen. Mit Femizid ist die vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen tradierte und normative Rollenvorstellungen gemeint. Frauen, die selbstbestimmt über ihr Leben, ihren Körper und ihre Sexualität entscheiden wollen, werden von denen, die dies nicht dulden, gewaltvoll bestraft . In Deutschland treten Femizide meist als ‚Trennungstötung‘ auf: also die Tötung der derzeitigen oder ehemaligen Partnerin wegen der durchgeführten oder beabsichtigten Trennung…

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Für weitere Informationen und Anmeldung zum Benefizlauf "Laufend gegen Gewalt" am 18. August 2019 besuchen Sie die Homepage Laufend gegen Gewalt

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Zum Ende der Gerichtsverhandlungen um den Mord an Juliet H. rufen wir zur Teilnahme an den Mahnwachen am 29. und zur Mahnwache mit anschließender Demonstration am 31.07.2019 auf. Am 31.07. findet die Urteilsverkündung statt.

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