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Neuigkeiten

Anlässlich der Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) finden im Rahmen des Aktionsmonats #frauenhausfinanzierung zwischen 23.5 und 23.6.2021 bundesweit Aktionen mit Hinweis auf die Forderungen der Autonomen Frauenhäuser zur Frauenhausfinanzierung statt.

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Die Synchronisierung von Gewaltschutz und Kindschaftsrecht ist nach wie vor weder im Recht noch in der Praxis gelungen.

Gewalttaten gegen Frauen und Kinder werden bei Kindschaftsrechtsverfahren gegenüber der gewalttätigen Person nicht in den Vordergrund gerückt. Wissenschaft, Literatur und Fachpraxis haben das Dilemma der fehlenden Synchronisation von gewaltschützenden Maßnahmen und der Regelungen zum Umgang deutlich und fundiert beschrieben.[1] Noch immer wird jedoch dem Umgangsrecht des Vaters der Vorzug vor dem Gewaltschutz von Mutter und Kind gegeben. Die vorangegangene oder weiterwirkende Gewalt findet keine Berücksichtigung.

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Drei Jahre nach in Kraft treten der Istanbul- Konvention in Deutschland gibt es nach wie vor große Lücken und ein effektiver Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern ist nach wie vor nicht gewährleistet.

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Istanbul-Konvention vollständig umsetzen –

Anforderungen an die Finanzierung von Frauenhäusern

 

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Femizide sind keine dramatischen Einzelfälle, wie sie medial noch zu häufig dargestellt werden. Sie haben System und sind Produkt eines gesellschaftlichen Ganzen. Mit Femizid ist die vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen tradierte und normative Rollenvorstellungen gemeint. Frauen, die selbstbestimmt über ihr Leben, ihren Körper und ihre Sexualität entscheiden wollen, werden von denen, die dies nicht dulden, gewaltvoll bestraft.

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Der Termin für den Lauf gegen Gewalt an Frauen steht fest. Dieser wird am 26. September 2021 stattfinden.

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