Stellungnahme zum Konzept des baden-württembergischen Sozialministeriums für die Ausgestaltung der „Nach Landesrecht zuständigen Stelle“ gemäß § 4 Absatz 3 Satz 2 GewHG
Zusammenfassung:
Sinn und Zweck der „Nach Landesrecht zuständigen Stelle“ (NLZS) ist laut Gesetz, sicherzustellen, dass eine gewaltbetroffene Frau - und ihre (mit)betroffenen Kinder - Schutz erhalten.
Dazu muss jede NLZS – unabhängig von ihrem Standort - klar definierte fachliche Anforderungen erfüllen.
Die Definition eines Angebotes als “im Einzelfall geeignet sowie angesichts der Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsziele angemessen” muss anhand klarer fachlicher Kriterien erfolgen.
Die Kürzung von über zweihundert Projekten aus den Bereichen Innovation und Entwicklung einer bundesweiten Infrastruktur des Bundesprogramms „Demokratie leben“ beobachten die Mitarbeiter*innen der Autonomen Frauenhäuser in Deutschland mit großer Sorge. Nicht nur auf die allgemeine demokratische Zivilgesellschaft sind Auswirkungen zu beobachten, sondern insbesondere auf Gewaltbetroffene und marginalisierte Gruppen.
Struktureller Rassismus findet auch durch die Ausländerbehörde statt - Wir haben es erlebt, thematisiert, wurden hingehalten und abgewiesen. Jetzt werden wir lauter.
Die Website Bundesweite Frauenhaus-Suche ist in Deutschland einzigartig. Seit fünf Jahren bietet sie gewaltbetroffenen Frauen einen Überblick über freie Schutzplätze. Ein Blick in die Nutzer*innenzahlen beweist: die feministische Frauenhausbewegung füllt immer wieder Lücken, wo der Staat seinen Pflichten zum Schutz vor Gewalt nicht nachkommt.
In einer Schulung soll eine Behördenmitarbeiterin Gewalt gegen Frauen auf die Herkunft zurückgeführt haben. Frauenhäuser werfen dem Amt Verharmlosung vor.
Hellfeld- und Dunkelfeldstudien der Bundesregierung zeigen: Es gibt so viel Gewalt gegen Frauen wie noch nie und in den seltensten Fällen wenden sich Betroffene zur Unterstützung an Behörden. Die Autonomen Frauenhäuser fordern zum 8. März echten politischen Willen, um die Situation für Frauen und von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffenen grundsätzlich zu verbessern.